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    Hilfe zur Selbsthilfe

Betreutes Wohnen

Ambulante Betreuung

Die AWO Suchthilfe bietet an den Standorten Vordereifel und Bitburg im Rahmen der Eingliederungshilfe ambulante Wohnbetreuung für abhängigkeitserkrankte Menschen an. Es besteht die Möglichkeit des Betreuten Einzelwohnens sowie der Betreuung in Wohngemeinschaften, für die teilmöblierte Wohneinheiten angemietet wurden.

Ziel

Mit Hilfe der ambulanten Betreuung sollen die betreuten Personen in die Lage versetzt werden, aus einer strukturierten und sozial angemessenen Wohnsituation heraus, den alltäglichen und beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.

Neben verbindlich festgelegten Gruppenterminen werden in Einzelgesprächen aktuelle Fragen des Zusammenlebens, suchtmittelspezifische sowie persönliche Anliegen geklärt. Art und Umfang der Betreuung werden im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt.


Voraussetzungen zur Aufnahme in unseren Wohngemeinschaften

  • Stabile Abstinenz nach vorausgegangener Entwöhnungsbehandlung oder stationärer Maßnahme.
  • Den Willen zu einer suchtmittelfreien Lebensweise, für deren Entwicklung eine aktive Mitarbeit erforderlich ist.
  • Eingebunden sein in eine Arbeits- oder Praktikumsstelle oder in eine tagesstrukturierende Maßnahme.
  • Nicht aufgenommen werden Menschen mit akuter Suizidalität und organischen und/oder psychiatrischen Erkrankungen, die eine intensive medizinische/psychiatrische Betreuung erfordern.

Die Aufnahme in das betreute Einzelwohnen kann auch unter anderer Zielsetzung erfolgen. Bitte sprechen Sie uns dazu gerne an. Für das betreute Einzelwohnen steht seitens der AWO Suchthilfe in der Regel kein angemieteter Wohnraum zur Verfügung. Der Wohnraum muss durch die betroffene Person selbst organisiert werden.


Aufnahme und Finanzierung

Zunächst erfolgt ein Informations- und Vorstellungsgespräch, indem die anfragende Person ausführlich über das Betreuungsangebot informiert wird und alle Beteiligten die Möglichkeit haben ihre Erwartungen und Ziele zu klären. 

Die Betreuungsleistungen werden bei entsprechendem Hilfebedarf vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Eingliederungshilfe gemäß § 99 SGB IX ist in Rheinland-Pfalz in der Regel entsprechend dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen.

Daneben müssen bei Aufnahme in eine betreute Wohngemeinschaft die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Eine Aufnahme findet erst nach Genehmigung der Kosten statt.


 Betreutes Wohnen Vodereifel
Eisenbahnweg 2
56736 Kottenheim


 Birgit Fark
⁣Ansprechpartner

  02651 / 746 948-0
  02651 / 49 03 37
 betreutes-wohnen@awosuchthilfe.de

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 Betreutes Wohnen Bitburg
Alte Gerberei 6
54634 Bitburg



 Sonja Frank

 Julia Weimann
Ansprechpartner

  06561 / 94 48-0
  06561 / 94 48-152
 alte-gerberei@awosuchthilfe.de


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